Müssen wir jetzt alle neue Rechnungsprogramme kaufen? Die Antwort dürfte viele beruhigen!

21. August 2026

 
Liebe Marktfreunde,
Wenn unser Jahresumsatz – wie anzunehmen – unter 800.000 Euro liegt, dürfen wir unsere Rechnungen noch bis zum 31. Dezember 2027 genauso wie bisher schreiben, also beispielsweise mit unserem bisherigen Programm ausdrucken oder als normale PDF versenden.
 
Erst ab 1. Januar 2028 müssten Rechnungen an unsere gewerblichen Kunden – bei uns vor allem die teilnehmenden Kunsthandwerker – grundsätzlich als echte elektronische Rechnung, etwa im Format XRechnung oder ZUGFeRD, erstellt werden. Eine einfache PDF-Datei gilt dann nicht mehr als E Rechnung.
Das bedeutet für uns ganz praktisch:
 
Hören wir spätestens Ende 2027 mit den Märkten auf, müssen wir dafür wahrscheinlich kein neues Rechnungsprogramm mehr kaufen.
 
Veranstalten wir auch 2028 noch Märkte, benötigen wir für die Rechnungen an unsere Aussteller eine E Rechnungslösung. Dafür gibt es voraussichtlich auch kostenlose oder sehr preiswerte Angebote.
Rechnungen an Privatpersonen sind von dieser Pflicht grundsätzlich nicht betroffen.
Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto sind ebenfalls von der E Rechnungspflicht ausgenommen.
E Rechnungen empfangen können müssen Unternehmer bereits jetzt. Dafür genügt grundsätzlich ein E Mail-Postfach.
 
Unsere bisherigen Rechnungen dürfen wir also das gesamte Jahr 2027 noch wie gewohnt schreiben. Das bestätigt auch das Bundesfinanzministerium in seinen aktuellen Erläuterungen zur E Rechnung. Das Foto wurde mit KI erstellt.