Du willst Dich selbstständig machen?

3. Januar 2024

Das solltest Du beachten:

Die Gewerbeanmeldung

Grundsätzlich muss jedes Unternehmen bzw. jeder Unternehmer, der dauerhaft Gewinne erzielen will, ein Gewerbe anmelden. Davon ausgenommen sind jedoch die so genannten “freien Berufe” wie beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Künstler und natürlich Hobbyisten etc. Die Gewerbeanmeldung selbst ist relativ problemlos. Man geht mit seinem Personalausweis zum zuständigen Gewerbeamt, füllt eine Gewerbeanmeldung aus, zahlt einige Euro Gebühr (ist von Gewerbeamt bzw. Stadt zu Stadt unterschiedlich, oft sind das 0 – 30 EURO,) und das Gewerbe ist angemeldet. Nur für gewisse Gewerbe müssen bestimmte Nachweise erbracht werden (z.B. Handwerksbetriebe, Schädlingsbekämpfung etc.). Das Finanzamt, IHK und andere Institutionen werden dann automatisch benachrichtigt.

Wen könnten Sie wohl fragen, wenn Sie wissen wollen, ob und wie Sie Ihr Unternehmen anmelden müssen? Sie rufen einfach das zuständige Gewerbeamt an und es ist in der Regel über das Rathaus oder Bezirksamt zu erreichen. Die Angestellten wissen bescheid und sagen Ihnen klar und einfach, was Sie machen müssen. Für Sie als Gründer/in mag die Gewerbeanmeldung etwas Neues und Aufregendes sein, aber die Behördenangestellten machen das jeden Tag.

Zur Übersicht der Rechtsformen gibt es im Internet bereits gute Seiten. Z.B. hier: www.existenzgruender.de (Existenzgründer-Portal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie). Daher zähle ich sie hier nicht noch einmal alle auf. Ich kann Ihnen leider auch keine konkreten Tipps für die geeignete Rechtsform Ihres Unternehmens geben. Das kommt wie immer auf den Einzelfall an. Am schnellsten, günstigen und einfachsten ist das Einzelunternehmen zu gründen, wenn man alleine gründet, oder die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), wenn man mit mehreren gründet.

Jede Rechtsform hat ihre Vor- und Nachteile (auch die GmbH, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, bedeutet nicht, dass man als Gründer tun und lassen kann, was man will und nie haften muss). Informieren Sie sich über die möglichen Rechtsformen und wählen Sie die aus, die für Ihr Unternehmen und Ihre Situation am geeignetsten ist.

Vielleicht kann Ihnen Ihre örtliche IHK (www.dihk.de) weiterhelfen. Es gibt natürlich auch Unternehmensberater, die sich auf Gründer spezialisiert haben. Und wer kann Ihnen bei der Wahl der Rechtsform wohl noch weiterhelfen? Richtig, ein Rechtsanwalt. Einen Rechtsanwalt, der sich auf Gesellschaftsrecht spezialisiert hat, brauchen Sie vor allem dann, wenn Sie mit mehreren ein Unternehmen gründen und einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen müssen. Die Rechtsform spielt auch eine wichtige Rolle bei der Besteuerung.

 “Das Finanzamt”

Für viele ein blutrünstiges Schreckgespenst, das einem nur das sauer verdiente Geld wegnehmen will. Die Steuergesetzgebung ist sicher eine Sache für sich. Aber die Gesetze macht nicht das Finanzamt. Das sind auch nur Menschen, die ihren Job machen. Wenn man nett, sachlich und höflich ist, dann sind sie es in der Regel auch.

Wie läuft das jetzt mit der Unternehmensgründung und dem Finanzamt? Sobald Sie ein Gewerbe anmelden, wird das Finanzamt automatisch benachrichtigt und wird sich bei Ihnen melden. Wenn Sie einen freien Beruf ausüben wollen und daher kein Gewerbe anmelden, müssen Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit beim Finanzamt selbst anzeigen. Wie bei der Gewerbeanmeldung gilt auch hier: Wenn Sie Fragen dazu haben, wie das mit dem Finanzamt und den Steuern läuft, oder wenn Sie unsicher sind, können Sie auch einfach beim Finanzamt anrufen.

Und wer kann Ihnen zum Thema Finanzamt und Steuern noch weiterhelfen? Genau, ein Steuerberater. Auch die Wahl der Rechtsform hat Einfluss auf Ihre Besteuerung. Wenn Sie also auf der sicheren Seite sein und keine Fehler machen wollen, dann lassen Sie sich schon bei der Wahl der Rechtsform von einem Steuerberater beraten. Ein Steuerberater kann Ihnen auch sagen, was Sie bei der Buchführung beachten müssen und diese sogar für Sie übernehmen. Eine Erstberatung machen Steuerberater oft zu einem Sonderpreis, manchmal sogar umsonst. Fragen Sie einfach danach und sagen Sie, dass Sie ein Unternehmen gründen wollen.

Machen Sie sich zuerst schlau und holen Sie sich die Informationen, die Sie brauchen. Wissen Sie erst einmal, welche Möglichkeiten es gibt und worauf Sie achten müssen, dann ist dieser Teil der Gründung halb so wild.

Existenzgründer haben viele Pflichten: dazu zählt auch die Steuererklärung

Die zündende Geschäftsidee, ein solider Businessplan, der erste Arbeitstag als eigener Chef: Der Schritt in die Selbständigkeit ist aufregend. Allerdings sollten Gründer das Finanzamt nicht vergessen. Das könte Sie teuer zu stehen kommen.

Was Sie wissen müssen:

Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde erhoben  in der das Unternehmen sitzt. Doch nicht alle Gründer müssen sie zahlen. Freiberufler sind von ihr ausgenommen. „Gewerbesteuern müssen von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften nur gezahlt werden, wenn der Jahresertrag einen Freibetrag von 24.500  EURO übersteigt.

Umsatzsteuerrecht : „Bei der Kleinunternehmerreglung kann es sich ein Betrieb aussuchen, ob er seine Produkte mit oder ohne Umsatzsteuer verkaufen möchte“, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Allerdings nur, wenn der Jahresumsatz unter 17.500 EURO liegt.

Die ausschlaggebende Gesetzesgrundlage ist § 19 Abs. 1 UStG. Dort wurde festgelegt: Kleinunternehmer, deren Umsatz im vergangenen Jahr unter 17.500 Euro lag und im laufenden Jahr nicht höher als 50.000 Euro sein wird, sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit.

Jahressteuererklärung: Fehler in der Jahressteuererklärung rächen sich schnell in Form von Nachforderungen im fünfstelligen Bereich. Eine Steuererklärung muss regulär bis spätestens 31. Mai des Folgejahres abgegeben werden.  Wenn sie von einem Steuerberater angefertigt wird, ist bis Ende Dezember Zeit und in Ausnahmefällen auch länger. Tipp: Mit einem Investitionsabzugsbetrag können teure Anschaffungen bereits vor der Existenzgründung abgeschrieben werden. Sie können schon drei Jahre vor der Anmeldung eines Betriebes in der Steuererklärung aufgenommen werden.

Rücklagen:„Legen Sie von Anfang an einen Betrag zurück, um bei einer Forderung nicht in allzu große finanzielle Schwierigkeiten zu kommen“, rät Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband (DStV). Und es kann nie schaden, sich im Voraus mit dem Steuerrecht zu beschäftigen. Gewisse Grundkenntnisse über Pflichten in der Selbständigkeit sollten schon vor der Gründung da sein. Schon allein, um zu wissen, ob der Gang zum Steuerberater nicht doch sinnvoll ist.

Dann sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Vergessen Sie auch nie, Ihre Kosten beim Finanzamt in Anrechnung zu bringen. Es läppert sich – auch wenn es eine zeitraubende Arbeit ist, Belege zu sortieren und kontieren. Ich führe eine Mappe vom 1. – 31. Darunter lege ich erst einmal täglich meine Belege ab. Am Monatsende hefte ich sie nach Datum in meinen Kassenordner. Geht ganz einfach, wenn man sich daran gewöhnt hat, die Belege nicht irgendwo hinzulegen, später zu suchen und sie dann nicht mehr zu finden. Sie schmeißen Geld aus dem Fenster, wenn Sie hier auf ein einfaches System verzichten.

TIPP: IHK, Arbeitsamt und andere Organisationen bieten mittlerweile Einsteigerkurse für Gründer für wenig Geld oder sogar kostenlos an. Dort werden normalerweise auch die Grundlagen in Bezug auf die Wahl der Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Finanzamt und Steuern erklärt.

TIPP: Wenn Sie anfangs nicht viel Geld verdienen oder gar nicht so viel Umsatz machen wollen, kommt für Sie auch das “Kleingewerbe” in Frage. Dann brauchen Sie keine Umsatzsteuer abzuführen. Informationen zum Kleingewerbe finden Sie einfach im Internet oder fragen Sie das Finanzamt oder einen Steuerberater danach.

TIPP: Wenn Sie mit  einem Partner Ihre erste GbR gründen, können Sie auch einfach alles selbst machen: Eine Mustervorlage für den Gesellschaftsvertrag aus der Bibliothek besorgen, das Gewerbe anmelden, ein Bankkonto eröffnen, die Selbstauskunft des Finanzamtes ausfüllen und los geht es. Die Buchführung übernehmen Sie in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechung selbst. Ich habe immer eine Beratung durch einen Rechtsanwalt, Unternehmens- oder Steuerberater vorgezogen. Aber es geht auch wie vorher beschrieben. Über Berater bekommen Sie die Informationen oft nur schneller. Aber die Entscheidungen müssen Sie als Unternehmer letztendlich immer selbst treffen und auch die damit verbundenen Risiken tragen.

Berufsgenossenschaft – was viele gar nicht wissen :

So wie man ein Gewerbe anmeldet, wird man (oft ohne es selbst zu wissen) an eine Berufsgenossenschaft vermittelt. Dies ist gesetzlich so bestimmt.

Das läuft automatisch und der Existezgründer bemerkt es nicht einmal, da sich, so vor Jahren bei einer Ausstellerin passiert, keiner als Versicherer mit Unterlagen bei ihr meldete. 

Sie zeichnete damals Karrikaturpostkarten über die Menschen an Nord-und Ostsee, ließ diese in einer Druckerei produzieren und vertrieb diese selbst und alleine an die Einzelhändler.

Nachdem sie ihr damaliges Gewerbe abgemeldet hatte, bekam sie (nach 1,5 Jahren nebenberuflicher Tätigkeit) eine Rechnung einer Berufsgenossenschaft die mal locker 1.800,00 !!!!! Euro von ihr forderte!!!! Auf ihre vielen Telefonate hin erklärte man ihr sie wäre während der Tätigkeit dort versichert gewesen.

Können Sie sich vorstellen, wie viele Postkarten sie hätte für 1.800,00 Euro

verkaufen müssen?

Sie konnte sich in keiner Weise gegen diese Forderung wehren und musste zahlen. Das tat weh, denn schließlich hatte sie ihre damalige Tätigkeit nicht wegen zu hohen Einkommens aufgegeben!

Aus lauter Freundlichkeit (man könnte es auch Ironie nennen, erhielt sie nach der Zahlung einen in rotem Kunstleder gebundenen Ordner mit Arbeitsschutzbestimmungen im Druckereigewerbe!

Also hier der Tipp für Gründer:

ERST eine Berufsgenossenschaft mit möglichst geringem, oder gar keinem Beitrag. Das richtet sich nach den Versicherungswünschen – und erst anschließend ein Gewerbe anmelden!!!!!!

Da diese Ausstellerin ausreichend versichert war, hat sie sich anschließend eine Genossenschaft gesucht, bei der sie jetzt kostenlos Mitglied ist. Und das hat sie sich natürlich schriftlich geben lassen.

Die Bestandteile eines Businessplans

Die Bestandteile des Businessplans sind als erstes eine ausführliche Beschreibung der Gründungsidee und als zweites die Darstellung der persönlichen Voraussetzungen und des Hintergrundes Ihres Unternehmens. Der dritte Teil dreht sich um die Zielgruppen, eine Markteinschätzung und eine Einschätzung zum Standort und Wettbewerbern. Marketing- und Vertriebsplanung bilden den vierten Abschnitt des Businessplans, gefolgt von der Organisations- und Personalplanung. Ein sehr wichtiger Bestandteil des Businessplans ist außerdem die Finanzplanung. Sie enthält einen Investitionsplan, einen Rentabilitätsplan, einen Liquiditätsplan und einen Finanzierungsplan und wird für einen Zeitraum von drei Jahren angelegt. In www.selbststaendig-heute.de erhalten Sie die Informationen, die wirklich wichtig sind!

Worauf Sie bei Ihrem Businessplan dringend achten sollten! 

Ein Businessplan verlangt nach sorgfältiger Bearbeitung und kostet viel Zeit. Er ist eine Chance, um das eigene Geschäftsvorhaben noch einmal in diversen Punkten sehr gründlich zu beleuchten und eventuelle Fehler in der Planung zu korrigieren. Viele Gründer scheitern aber an einem professionellen Finanzplan.

Lassen Sie deshalb den Businessplan, wenn Sie nach der Fertigstellung unsicher sind, lieber noch einmal von einem Fachmann prüfen. Dann ist das Ergebnis für die Behörden und Banken auch hieb- und stichfest. Ein weiterer, sehr wichtiger Punkt ist die Marktanalyse. Es genügt nicht, die Wettbewerber aus der Region aufzuzählen. Zeigen Sie auf, was Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung von anderen abhebt und welchen Nutzen Sie Ihren späteren Kunden bieten können. Auch die äußere Form ist ein wichtiger Aspekt. Abgesehen von einer schönen Gestaltung sollten Sie den Businessplan unbedingt in eine professionelle Mappe heften, bevor Sie ihn bei Behörden oder Banken einreichen.

Leider kommt niemand, der für sein Unternehmen Geld auftreiben will, um einen Businessplan herum. Also doch das schwierige Spiel mit den Zahlen. Doch der Businessplan mit seinem Zahlenwerk ist für viele Gründer oft ein Buch mit sieben Siegeln.

Dr. Andreas Lutz, Autor des Standardwerks “Ich-AG und Überbrückungsgeld” und Betreiber der Website www.ueberbrueckungsgeld.de, hat ein wunderbares Werkzeug zur Erstellung des Businessplans entwickelt.

Sie beantworten einen gut verständlichen Fragebogen und mit jeder Angabe füllt sich Ihr Businessplan Stück für Stück aus – inklusive aller nötigen Einzelpläne:

    * Investitionsplan, Betriebsmittelplan, Kostenplan
    * Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (3 Jahre)
    * Liquiditätsplan (12 Monate), Finanzierungsplan.

Schnell können Sie bereits einen ersten Entwurf Ihres Businessplans ausdrucken. Dieses Tool ist auch zum Überprüfen vorhandener Businesspläne bestens geeignet. Sein Excel-Tool wurde bereits von mehr als 3.000 Gründern eingesetzt, um erfolgreich Ich-AG und Überbrückungsgeld zu beantragen.

Wenn Sie schon einen Businessplan erstellen müssen, um an eine Finanzierung zu kommen, dann sollten Sie es sich auch so einfach wie möglich machen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Businessplan und drücke Ihnen die Daumen, wenn Sie damit Geld für Ihre Unternehmensgründung auftreiben wollen.

Haftpflicht

Für auf dem Veranstaltungsgelände eintretende Sach- und Körperschäden der Aussteller/innen, bzw. Dritter, infolge von Gewalt, Diebstahl oder sonstiger gesetzlich unzulässiger Handlungen wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen. Deshalb brauchen Sie auf jeden Fall eine Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen, die für alle Eventualitäten eintreten und Sie vor unnötigen Kosten schützen.

Bau und Gestaltung des Messestandes in Hallenmärkten

Bei Bau und Gestaltung des Messestandes dürfen nur Materialien wie Tischdekorationen und Tischdecken mit dem Zertifikat B1 (schwer entflammbar) eingesetzt werden. Es gibt bereits entsprechende Stoffe zum Abdecken Ihrer Tische. In den Ständen dürfen aufgrund feuerpolizeilicher Bestimmungen Kisten und Packmaterial nicht mehr gelagert werden. Einlagerungsmöglichkeiten müssen deshalb vom Veranstalter gegeben werden oder Sie lassen Ihre Ware in Ihren Fahrzeugen und füllen sie nach Bedarf auf. Ihre Stände müssen nach oben offen sein. Die zulässige Standhöhe von 2,50 m muss eingehalten werden.

Bei kleineren Hallenmärkten wird die Feuerwehr nicht unbedingt diese Auflagen überprüfen.

Bei großen Hallenmärkten werden sie Stichproben machen und feststellen, ob die Tischdecken dem Zertifikat B1 (schwer entflammbar) entsprechen. Die Feuerwehr prüft indem sie Ihre Tischdecken anzündeln.

Für Ihre Tischdecken können Sie Flammenschutz-Spray 201 schwer entflammbar nach DIN 4102 B1  einsetzen und sie damit einsprayen. Als Alibi sollten Sie auf jeden Fall entsprechenden Spray unter Ihrem Tisch stehen haben, wenn das Material nicht dem Zertifikat B1 (schwer entflammbar) entspricht.  Sobald Sie ein Preisschild an Ihre Dekorationen heften, gelten diese als Ware und müssen nicht mehr mit dem Spray Zertifikat B1 (schwer entflammbar) eingesprayt  werden. (machen Sie bitte von diesem Tipp keine Propaganda).